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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Mexone GmbH – Elektrotechnik und Mechatronik

Riedererweg 5, 4040 Lichtenberg, Österreich

Stand: November 2025

I. Geltungsbereich

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Rechtsgeschäfte, Lieferungen, Planungen, Montagen, Programmierungen, Service- und Wartungsaufträge sowie alle sonstigen Leistungen der Mexone GmbH (im Folgenden „Mexone“) in den Gewerben Elektrotechnik und Mechatronik.

  2. Entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, Mexone stimmt ihnen ausdrücklich schriftlich zu.

  3. Für Verbrauchergeschäfte (§ 1 KSchG) gelten diese AGB, soweit sie nicht zwingenden Konsumentenschutzbestimmungen widersprechen.

  4. Für Unternehmer gelten diese AGB auch für zukünftige Geschäftsbeziehungen, selbst wenn bei Vertragsabschluss nicht ausdrücklich darauf verwiesen wird.

  5. Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

II. Vertragsabschluss und Angebote

  1. Alle Angebote sind unverbindlich und freibleibend.

  2. Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung von Mexone oder durch Beginn der Leistungserbringung zustande.

  3. Angaben in Katalogen, Preislisten, Prospekten, Webseiten und Online-Medien sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich Vertragsbestandteil werden.

  4. Kostenvoranschläge sind grundsätzlich entgeltlich, werden bei Auftragserteilung angerechnet und beruhen auf den vom Kunden zur Verfügung gestellten Informationen.

  5. Preisänderungen aufgrund von Planänderungen, zusätzlichen Leistungen oder nicht vorhersehbaren technischen Schwierigkeiten sind zulässig, sofern sie nicht durch grobe Fahrlässigkeit von Mexone verursacht wurden.

III. Leistungsumfang

  1. Der Leistungsumfang ergibt sich aus der Auftragsbestätigung, Leistungsverzeichnissen oder Plänen.

  2. Mexone ist berechtigt, technische Änderungen vorzunehmen, sofern diese dem Stand der Technik entsprechen, keinen erheblichen Mehraufwand verursachen und den Gebrauchswert nicht mindern.

  3. Leistungen im Bereich Elektrotechnik erfolgen gemäß den geltenden ÖVE/ÖNORMEN, VDE-Richtlinien und anerkannten Regeln der Technik.

  4. Leistungen im Bereich Mechatronik erfolgen unter Beachtung der Maschinenrichtlinie, CE-Vorgaben und relevanter Sicherheitsbestimmungen.

  5. Leistungen für Photovoltaik-, Speicher- und Automatisierungssysteme beinhalten keine Gewähr für Förderungsbewilligungen, Netzanschluss- oder EVU-Genehmigungen, sofern nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart.

IV. Preise und Preisänderungen

  1. Alle Preise verstehen sich in Euro, exklusive Umsatzsteuer, ab Werk/Lager Mexone.

  2. Preisänderungen sind zulässig, wenn sich Material-, Energie- oder Lohnkosten seit Vertragsabschluss um mehr als 5 % ändern.

  3. Für Dauerschuldverhältnisse gilt eine Wertsicherung nach Baukostenindex/VPI 2010.

  4. Regiearbeiten werden nach vereinbarten Stundensatz verrechnet.

  5. Fremdleistungen werden mit Einkaufspreis + 15 % Aufschlag verrechnet.

  6. Entsorgung von Altmaterial, Batterien, Kältemitteln oder Gefahrstoffen wird gesondert verrechnet.

V. Mitwirkungspflichten des Kunden

  1. Der Kunde hat alle erforderlichen Unterlagen, Daten und Genehmigungen rechtzeitig bereitzustellen, insbesondere Baupläne, Statikangaben, Materialkennwerte, Leitungsführungen und Bodenbeschaffenheit.

  2. Bei fehlenden Informationen ist Mexone berechtigt, mit branchenüblichen Erfahrungswerten zu planen; die Haftung für diese Annahmen geht auf den Kunden über.

  3. Der Kunde ist verpflichtet, für Energieversorgung, Wasseranschlüsse und Lagerflächen während der Montage zu sorgen.

  4. Zufahrten und Parkmöglichkeiten sind kostenfrei bereitzustellen.

  5. Für Schäden durch fehlende Pläne oder falsche Angaben übernimmt Mexone keine Haftung.

VI. Förderungen und behördliche Abwicklungen

  1. Förderanträge werden ausschließlich nach Kundenangaben erstellt. Mexone übernimmt keine Haftung für Bewilligung oder Förderhöhe.

  2. Fehler bei der Förderungsabwicklung begründen keinen Rücktritt vom Vertrag.

VII. Erfolgszusagen

  1. Leistungsprognosen basieren auf Normwerten; Abweichungen durch Wetter, Verschattung oder Verbrauchsänderungen sind kein Mangel.

  2. Garantien oder Zusagen müssen schriftlich erfolgen.

VIII. Lieferung, Montage und Gefahrübergang

  1. Lieferungen erfolgen ab Werk, frei verladen, nach INCOTERMS 2020.

  2. Bei Unternehmern geht die Gefahr mit Übergabe an den Transporteur über, bei Verbrauchern gem. § 7b KSchG.

  3. Bei Annahmeverzug wird eine Lagergebühr von 1 % des Warenwerts pro Monat verrechnet.

  4. Montagefertige Baustelle ist bauseits sicherzustellen; Verzögerungen gehen zu Lasten des Kunden.

IX. Termine und Verzug

  1. Fixtermine müssen schriftlich vereinbart werden.

  2. Höhere Gewalt, Lieferkettenprobleme, behördliche Auflagen oder Pandemien verlängern Fristen angemessen.

  3. Baustellenstillstände oder Verzögerungen durch den Kunden berechtigen Mexone zur Verrechnung von Stillstandskosten (€ 75/Monteurstunde) und Lagergebühren.

X. Zahlungsbedingungen

  1. Anlagenbau: 70 % des Auftragswertes vor Montagebeginn, 30 % nach Fertigstellung und Abnahme.

  2. Software/Programmierungen: 50 % bei Auftragserteilung, 30 % nach Fertigstellung einer Testversion, 20 % nach Inbetriebnahme und Übergabe von Admin-Zugängen.

  3. Planungen: Planungsleistungen sind in jedem Fall vergütungspflichtig, auch ohne Ausführung durch Mexone.

  4. Rechnungen sind innerhalb der genannten Zahlungsziele ohne Abzug zu begleichen.

  5. Verzugszinsen: 9,2 % über Basiszinssatz (Unternehmer), 4 % (Verbraucher). Mahnspesen: € 15 pro Mahnung, Inkassokosten nach Aufwand.

  6. Bei Zahlungsverzug kann Mexone Leistungen einstellen und Vorauszahlungen verlangen.

XI. Eigentumsvorbehalt

  1. Alle gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von Mexone.

  2. Bei Weiterverkauf tritt der Kunde seine Forderungen an Mexone ab.

  3. Bei Zahlungsverzug darf Mexone Vorbehaltsware zurücknehmen.

XII. Software und Programmierungen

  1. Alle Softwarelösungen, Automatisierungsprogramme, Logikbausteine, Konfigurationen und Quellcodes bleiben geistiges Eigentum von Mexone.

  2. Der Kunde erhält ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht, beschränkt auf die konkrete Anlage.

  3. Admin-Zugänge werden erst nach vollständiger Zahlung freigegeben; bis dahin erhält der Kunde nur eingeschränkten Benutzerzugang.

  4. Fernwartungszugang für Support und Lizenzprüfung ist einzurichten und bis Begleichung aller Forderungen aufrechtzuerhalten.

  5. Mexone darf entwickelte Lösungen und Bibliotheken für andere Projekte wiederverwenden.

XIII. Planungen und Unterlagen

  1. Alle Planungen, Zeichnungen, Schaltpläne, Leistungsverzeichnisse und Dokumentationen bleiben geistiges Eigentum von Mexone.

  2. Vervielfältigung, Weitergabe oder Veränderung ohne schriftliche Genehmigung ist untersagt.

  3. Logos, Urhebervermerke und Watermarks dürfen nicht entfernt oder verändert werden.

  4. Planungen dürfen nicht als Vorlage für Angebote anderer Unternehmer verwendet werden.

  5. Fehlen Planungsgrundlagen, darf Mexone mit Annahmen arbeiten; Haftung für diese Werte liegt beim ausführenden Unternehmen.

XIV. Wartungspflicht des Kunden

  1. Der Kunde ist verpflichtet, Anlagen regelmäßig gemäß Herstellervorgaben warten zu lassen.

  2. Unterbleibt eine Wartung, erlöschen Gewährleistungs- und Haftungsansprüche, soweit der Mangel hierauf zurückzuführen ist.

XV. Fremdkomponenten

  1. Für beigestellte Teile oder Komponenten übernimmt Mexone keine Haftung.

  2. Funktion, Kompatibilität und Sicherheit liegen in der Verantwortung des Kunden.

XVI. Gewährleistung

  1. Unternehmer: 12 Monate ab Abnahme; Verbraucher: gesetzliche Fristen.

  2. Mängel sind innerhalb von 5 Werktagen zu melden, sonst gilt die Leistung als genehmigt.

  3. Mexone darf zwei Nachbesserungsversuche durchführen.

  4. Unberechtigte Reklamationen werden nach Aufwand verrechnet.

XVII. Haftung

  1. Haftung nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, ausgenommen Personenschäden.

  2. Keine Haftung für Produktionsausfälle, Folgeschäden oder entgangenen Gewinn.

  3. Haftungssumme begrenzt auf Versicherungssumme.

XVIII. Datenschutz und Nutzungsrechte

  1. Mexone verarbeitet Daten gemäß DSGVO.

  2. Mexone darf Projektfotos für Referenzen verwenden, wenn Persönlichkeitsrechte gewahrt bleiben.

  3. Die mit den Geschäftsbeziehungen zusammenhängenden personenbezogenen Daten (insbesondere Name, Adresse, Telefon- und Telefaxnummern, E-Mail-Adressen, Bestell-, Liefer- und Rechnungsanschrift, Bestelldatum, bestellte bzw. gelieferte Produkte oder Dienstleistungen, Stückanzahl, Preis, Liefertermine, Zahlungs- und Mahndaten, etc.) werden elektronisch gespeichert und weiterverarbeitet. Der Vertragspartner erklärt dazu sein Einverständnis und nimmt dies zur Kenntnis.

XIX. Rücktrittsrechte

  1. Bei Zahlungsverzug von mehr als 30 Tagen ist Mexone berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und bisherige Leistungen in Rechnung zu stellen.

XX. Erfüllungsort, Gerichtsstand und Salvatorische Klausel

  1. Erfüllungsort: Sitz Mexone, Lichtenberg.

  2. Gerichtsstand für Unternehmer: Linz; Verbraucher: gesetzlicher Gerichtsstand (§ 14 KSchG).

  3. Sollten Bestimmungen dieser AGB rechtsunwirksam, ungültig und/ oder nichtig sein oder im Laufe ihrer Dauer werden, so berührt dies die Rechtswirksamkeit und die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. In diesem Fall ist die rechtsunwirksame, ungültige und/oder nichtige (rechtsunwirksam, ungültig und/oder nichtig gewordene) Bestimmung durch eine solche zu ersetzen, die rechtswirksam und gültig ist und in ihrer wirtschaftlichen Auswirkung der ersetzten Bestimmung - soweit als möglich und rechtlich zulässig - entspricht.

  4. Im Unternehmergeschäft benötigen sämtliche von diesen AGB´s abweichenden Vereinbarungen der Schriftform.